Leitfaden
Gründerausstieg und Liquiditätsereignis: Vorverkaufsstrukturierung in den VAE
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Die kurze Antwort
Die Strukturierung eines Gründers vor dem Verkauf hängt von zwei Entscheidungen ab, nicht von einer einzigen Lizenz. Die Federal Tax Authority (FTA) entscheidet, wie der Gewinn eines nach dem Corporate Tax der VAE Steuerpflichtigen aus dem Verkauf von Anteilen behandelt wird, während die ADGM Registration Authority und die FSRA beziehungsweise der Registrar of Companies des DIFC und die DFSA entscheiden, wie eine Holdinggesellschaft, über die der Erlös vereinnahmt wird, registriert und reguliert wird. Keine dieser Stellen erteilt eine einzelne „Exit-Lizenz“. Den Weg bestimmt am häufigsten der Zeitpunkt: ob die Struktur bereits bestand und tatsächlich tätig war, bevor ein Käufer und ein Preis absehbar waren, oder ob sie erst eingefügt wurde, nachdem der Verkaufsprozess begonnen hatte.
Wer entscheidet: der regulatorische Rahmen für den Exit eines Gründers
Drei Stellen betrachten den Exit eines Gründers, jede einen anderen Gegenstand. Die FTA entscheidet über die Corporate-Tax-Position des Rechtsträgers in den VAE, der die Anteile verkauft, einschließlich der Frage, ob der Status der operativen Gesellschaft als Qualifying Free Zone Person eine Umstrukturierung vor dem Verkauf übersteht. Die ADGM Registration Authority entscheidet, wie eine ADGM-Gesellschaft gegründet wird, und die FSRA entscheidet, ob sie eine regulierte Finanztätigkeit ausübt. Der Registrar of Companies des DIFC und die DFSA treffen die entsprechenden Entscheidungen für einen Rechtsträger im DIFC.
Keine dieser Stellen entscheidet über die wirtschaftlichen Bedingungen des Verkaufs selbst; diese ergeben sich aus dem Kaufvertrag (Sale and Purchase Agreement, SPA) zwischen Gründer und Käufer. Die Registrierung des Rechtsträgers mit der steuerlichen Behandlung der Transaktion zu verwechseln, ist der häufigste Grund dafür, dass die Berater eines Gründers mit zwei unterschiedlichen Bildern desselben Geschäfts arbeiten.
Worauf die Federal Tax Authority bei einem Anteilsverkauf achtet
Die FTA entscheidet, ob ein Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen nach dem Körperschaftsteuer steuerpflichtig ist und ob sich der verkaufende Rechtsträger auf eine Befreiung berufen kann. Diese Entscheidung hängt von den zugrunde liegenden Tatsachen des Verkaufs und von der Geschäftshistorie der Struktur ab, nicht von den rund um den Vollzug erstellten Unterlagen. Eine Holdinggesellschaft, die lange vor jeder Verkaufsdiskussion gegründet und ausgestattet wurde, sieht für die FTA anders aus als eine, die erst entsteht, wenn ein Term Sheet vorliegt.
Hält das operative Unternehmen bereits den Status einer Qualifying Free Zone Person, prüft die FTA zudem, ob eine Umstrukturierung vor dem Verkauf, etwa die Übertragung von Anteilen, geistigem Eigentum oder Personal zwischen Gesellschaften, diesen Status gefährdet. Das ist ein Grund, die Holdinggesellschaft im Verhältnis zur Betriebsgesellschaft frühzeitig abzugrenzen, statt die Unterscheidung der Käufer-Due-Diligence zu überlassen.
ADGM und DIFC: Optionen für Holdinggesellschaften und wer sie reguliert
Viele Gründer halten ihre Anteile nicht direkt, sondern über einen Rechtsträger in der ADGM oder im DIFC, weil beide Zentren Gesellschaftsrechtsordnungen nach Common Law mit eigenen Gerichten betreiben. Die Registrierung einer Holdinggesellschaft oder Zweckgesellschaft (SPV) in einem der beiden Zentren ist eine eigene Entscheidung, getrennt von der oben genannten Corporate-Tax-Frage und von einer anderen Stelle getroffen.
In der ADGM entscheidet die Registration Authority darüber, wie die Gesellschaft gegründet wird, und die FSRA entscheidet, ob sie eine regulierte Finanzdienstleistungstätigkeit ausübt, die einer Zulassung bedarf; ein Vehikel, das lediglich Anteile an einer anderen Gesellschaft hält, tut dies in der Regel nicht. Im DIFC trifft der Registrar of Companies die Gründungsentscheidung, und die DFSA trifft die entsprechende Entscheidung zur regulierten Tätigkeit. Keines der beiden Regime stellt eine Erlaubnis zum Verkauf eines Unternehmens dar. Es regelt das aufnehmende Vehikel, neben der Einschätzung der FTA zum Verkauf und nicht an deren Stelle.
Wie das Geld fließt: SPA, Treuhandkonto (Escrow) und Due-Diligence des Käufers
Der SPA regelt die Abwicklungsmechanik: Preis, etwaige Anpassungen, Gewährleistungen, Freistellungen und welche Verbindlichkeiten beim Verkäufer verbleiben. Eine Bank oder ein Erwerber blickt über den Wortlaut des SPA hinaus auf die zugrunde liegenden Tatsachen: die Herkunft des Vermögens des Gründers und ob die Eigentumskette an den Anteilen sowie an etwaigem mitverkauftem geistigem Eigentum bis zur Gründung lückenlos und einwandfrei ist.
Wird ein Teil des Preises bis zum Eintritt von Bedingungen einbehalten oder soll eine neutrale Partei während Treuhand und Transaktionsabwicklung (Escrow) die Gelder halten, liegen diese Gelder auf einem getrennten Mandantengeldkonto bei einem lizenzierten Institut, unter der Aufsicht von dessen Aufsichtsbehörde und niemals vermischt mit den eigenen Mitteln von Velarozone. Die Freigabebedingungen und die Frage, wer die Freigabe anweist, gehören in den SPA und nicht als nachträglicher Gedanke hinzu, nachdem der Preis vereinbart ist.
Eigentum, Substanz und die Rollen, die eine Holdingstruktur besetzen muss
Eine Holdinggesellschaft, die Verkaufserlöse erhält, braucht echte Entscheidungsträger hinter sich, nicht eine Geschäftsadresse und einen Nominee-Direktor, der in jedem Punkt Weisungen des Gründers entgegennimmt. Direktoren, die nachweisen können, dass sie eigenes Urteilsvermögen ausgeübt haben (Protokolle, Korrespondenz, dokumentierte Entscheidungen), unterscheiden eine echte Holdingstruktur von einer, die rund um einen bereits bekannten Verkauf aufgebaut wurde.
Nachweise zur Eigentumskette sind ebenso wichtig wie der Rechtsträger selbst: eine vollständige Cap-Table-Historie, die schriftliche Abtretung jedes geistigen Eigentums, das von Auftragnehmern oder frühen Mitarbeitern geschaffen wurde, sowie Zustimmungen von Mitgründern oder frühen Investoren, deren Einverständnis der Verkauf erfordert. Die steuerliche Ansässigkeit des Gründers verläuft neben der der Gesellschaft; ein Wechsel des persönlichen Wohnsitzes kurz vor dem Vollzug wird danach beurteilt, wo der Gründer tatsächlich lebt und arbeitet, nicht nach dem Datum eines neuen Mietvertrags.
Was bei Gründer-Exits häufig schiefgeht
- Anteile, geistiges Eigentum oder Personal zwischen Rechtsträgern zu verlagern, wenn ein Käufer bereits absehbar ist; die FTA kann dies als Umstrukturierung des Verkaufs statt als Vorbereitung darauf werten.
- Erst bei der Due Diligence des Käufers festzustellen, dass ein Auftragnehmer und nicht die Gesellschaft rechtlich einen Teil des geistigen Eigentums am Produkt besitzt.
- Anzunehmen, dass allein der Wechsel eines Reisepasses oder einer Anschrift das steuerliche Ergebnis ändert, obwohl die Ansässigkeit danach beurteilt wird, wo der Gründer tatsächlich ansässig ist.
- Eine Holdinggesellschaft auf dem Papier ruhen zu lassen, ohne dokumentierte Entscheidungen der Geschäftsführer, sodass es keinen Nachweis einer echten Geschäftsleitung gibt, wenn eine Aufsichtsbehörde oder Bank sie prüft.
- Treuhand- und Vollzugsmechanik erst als letzten Schritt zu verhandeln, nachdem Preis und Garantien bereits feststehen.

