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Die Bewegung virtueller Vermögenswerte ist eine eigene Aktivität

VelarozoneSteuer- & Compliance-Tisch10 min lesen

Die kurze Antwort

Dubai betrachtet VA Transfer- und Abwicklungsdienste als eine seiner acht lizenzierten virtuellen Aktivitätsarten, definiert als die Übertragung oder den Transfer und die Abwicklung von virtuellen Assets von einer Entität zu einer anderen Entität oder von einer Entität zu einer anderen Wallet, Adresse oder Location. Es ist auch die einzige Genehmigung, die das Custody Services Rulebook von VARA einem Verwahrer erlaubt, im selben Unternehmen zu halten, sofern der Regulierer mit der Trennung einverstanden ist. Separat nennt die Regulierung des Zentralbank die Zahlungs-Token-Dienste und definiert die Zahlungs-Token-Verwahrung und -Übertragung als eine von drei Kategorien von Zahlungs-Token-Diensten. Artikel 2(1) legt fest, dass keine Person innerhalb der VAE oder an Personen in den VAE Zahlungs-Token-Dienste ausführen darf, es sei denn, sie ist von der Zentralbank lizenziert oder registriert, um dies zu tun. Dieses Verbot gilt für jede Person und bietet keine Ausnahme für eine bestehende Lizenz — und die Regulierung sagt dies ausdrücklich an anderer Stelle im gleichen Artikel und erweitert die Verbote aus Artikel 2(2) und 2(3) auf alle Personen, einschließlich aller Personen, die im Rahmen virtueller Aktivitätsarten tätig sind, für die sie von der Bundesbehörde für Wertpapieraufsicht oder einer lokalen Lizenzierungsbehörde lizenziert oder reguliert sind. Was bewegt wird, entscheidet daher, welches Regime anwendbar ist, und es kann beide gleichzeitig sein.

Es gibt einen Satz, den wir in fast jedem Gespräch über Infrastruktur hören: Wir halten nichts, wir handeln mit nichts, wir bewegen es nur. Das ist normalerweise wahr als Beschreibung der Technologie und normalerweise falsch als Beschreibung des Umfangs.

Bewegung ist nicht die residuale Kategorie, die übrig bleibt, wenn Verwahrung und Handel ausgeschlossen wurden. In Dubai ist es eine benannte Aktivität mit eigener Lizenz und eigenem Regelwerk, und auf Bundesebene ist es ein Drittel eines separaten Regimes, das zusätzlich zu allem anderen gilt, was das Unternehmen hält.

Wie Dubai es definiert und warum die Definition weit gefasst ist

Der Anhang 1 der VARA-Richtlinien definiert VA Transfer- und Abwicklungsdienste als die Übertragung oder den Transfer und/oder die Abwicklung von virtuellen Assets von einer Entität zu einer anderen Entität oder von einer Entität zu einer anderen virtuellen Asset-Wallet, Adresse oder Location. Lesen Sie diesen letzten Punkt langsam. Es erfordert keine zwei Kunden, keine Gegenparteibeziehung und keinen Wechsel des wirtschaftlichen Eigentümers. Die Bewegung zwischen Wallets, Adressen oder Standorten fällt in die Definition.

Das ist weit genug gefasst, um eine Vielzahl dessen einzufangen, was die Entwickler als Infrastruktur betrachten: Abwicklungsebenen, Routing-Dienste, Brückenbetreiber, die als Infrastruktur präsentiert werden, Treasury-Bewegungswerkzeuge, die Dritten angeboten werden. Ob eines davon die Aktivität im Rahmen eines Geschäfts führt, ist ein separater Test, und VARA hat das alleinige und uneingeschränkte Ermessen darüber, mit Blick darauf, ob das Unternehmen sich als solches im Rahmen eines Geschäfts präsentiert, die Regelmäßigkeit, den Umfang und die Kontinuität der Aktivität sowie ob es einen kommerziellen Aspekt, einschließlich eines Werts in natura, gibt. Es gibt keinen veröffentlichten Volumenboden, der ein Unternehmen außerhalb des Umfangs platziert.

  • Eine von acht benannten VA-Aktivitäten in Dubai, mit eigenem Regelwerk zusätzlich zu den vier verpflichtenden
  • Erfasst Übertragungen zu einer anderen Wallet, Adresse oder Location, nicht nur zu einer anderen Entität
  • Erfordert ein Büro, wie VARA es für sieben der acht Aktivitäten angibt
  • Gilt unabhängig davon, ob die Kunden in Dubai ansässig oder globale Kunden sind, wo die Aktivität im Emirat angeboten wird oder von dort aus
  • Trägt die vollständigen Regelwerke für Unternehmen, Compliance und Risikomanagement, Technologie und Informationen sowie Marktverhalten

Es ist auch die einzige Genehmigung, die ein Verwahrer im selben Unternehmen halten kann

Die Verwahrung ist ansonsten exklusiv. VARA verlangt, dass ein Verwahrer eine separate juristische Person von jedem Gruppenmitglied ist, das andere Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Assets durchführt. Das Regelwerk für Custody Services macht dann eine ausdrückliche Ausnahme: Ein Verwahrer kann eine Lizenz für VA Transfer- und Abwicklungsdienste im selben Unternehmen beantragen, die nur erteilt wird, sofern VARA mit allen relevanten Anforderungen, einschließlich der strengen Durchsetzung von Richtlinien, die die notwendige Trennung zwischen den Verwahrungs- und den Transfer- und Abwicklungsoperationen erreicht, zufrieden ist.

Das ist bedeutender, als es aussieht. Für eine Gruppe, die sowohl verwahrt als auch abwickelt, wird der Unterschied zwischen einer Entität und zwei davon entschieden, ob ein Trennungsfall akzeptiert wird — und dieser Fall ist eine Designfrage, keine Antragsfrage. VARAs eigene öffentliche Seite über lizenzierte Aktivitäten beschreibt die Exklusivitätsregel, ohne die Ausnahme zu erwähnen, sodass ein Leser, der aus der Zusammenfassung arbeitet, für eine Struktur plant, die das Regelwerk tatsächlich nicht erfordert.

Wenn was bewegt wird, ein Zahlungs-Token ist, gilt ein zweites Regime

Die Regulierung des Zentralbanks beschreibt Zahlungs-Token-Dienste als digitale Zahlungsdienste in den VAE, die aus drei Kategorien bestehen: Zahlungs-Token-Emission, Zahlungs-Token-Konversion und Zahlungs-Token-Verwahrung und -Übertragung. Artikel 2(1) stellt dann das Verbot in eigener Form fest: Keine Person darf innerhalb der VAE oder an Personen in den VAE Zahlungs-Token-Dienste ausführen, es sei denn, solche Person ist von der Zentralbank lizenziert oder registriert, um solche Zahlungs-Token-Dienste auszuführen.

Dieser Absatz klärt die Überlappungsfrage durch seine eigene Wortwahl. Es richtet sich gegen keine Person, trägt keine Ausnahme und nichts darin hängt davon ab, was das Unternehmen sonst noch hält. Eine bestehende Lizenz für virtuelle Assets ist daher keine Antwort auf die Frage beim Zahlungs-Token — es ist eine andere Frage, die von einem anderen Regulierer gestellt wird, über dieselbe Bewegung des selben Assets.

Die Regulierung sagt an anderer Stelle ebenso viel, obwohl in den folgenden Absätzen und nicht in Absatz 1. Artikel 2(2), der Dienstleistungen erreicht, die ähnlich oder gleichwertig zu einem Zahlungs-Token-Dienst sind, der auf einem Zahlungsmittel erbracht wird, das kein Zahlungs-Token ist, und Artikel 2(3), der algorithmische Stablecoins und Privacy-Token verbietet, tragen jeweils den Satz, dass dieses Verbot für alle Personen gelten soll, einschließlich aller Personen, die im Rahmen von virtuellen Aktivitäten tätig sind, für die sie von der SCA oder einer lokalen Lizenzbehörde lizenziert oder reguliert sind. Zusammen gelesen schließt der Artikel die Tür und benennt dann die Personen, die vielleicht gedacht haben, sie sei für sie geöffnet.

Ein weiterer Punkt wird in derselben Regulierung ausgeführt und ist es wert, festgehalten zu werden. Die Währung ist festgelegt: Dirham-Zahlungs-Token müssen ausschließlich in Dirham denominiert sein, und fremde Zahlungs-Token-Emittenten nur in einer Fremdwährung.

Abu Dhabi hat keine Transferaktivität, und das ist der Punkt.

Die Liste der regulierten Aktivitäten für virtuelle Assets von ADGM, die in COBS 17.1.1 aufgeführt ist, enthält sieben Punkte: als Hauptakteur handeln, als Agent handeln, beraten, Geschäfte arrangieren, Vermögen verwalten, Verwahrung anbieten und ein multilateral Trading Facility betreiben. Es gibt keine Transfer- oder Abwicklungsaktivität auf der Liste. Das Wort Transfer erscheint stattdessen als Modalität innerhalb des gesetzlichen Verbots im FSMR Abschnitt 5A(4), das das Ausführen einer regulierten Aktivität, die die Ausgabe, den Verkauf, den Kauf, den Transfer oder die Verwahrung eines algorithmischen Stablecoins, eines Privacy-Tokens oder eines digitalen Assets, das ähnliche Technologie verwendet, verbietet.

Ein Geschäft, das sich unter dem Rahmen von ADGM mit Bewegungen befasst, fragt daher nicht, ob es zur Erlaubnis zum Transfer passt. Es fragt, ob die Kontrolle, die es über Vermögenswerte im Transit ausübt, das Bereitstellen von Verwahrung bedeutet — was Sie zu den drei Wallet-Vereinbarungen zurückbringt, zu der Fußnote, die Multi-Signatur-Designs einbezieht, bei denen das Unternehmen einen erforderlichen Schlüssel hält, und zu dem Wort 'allgemein', das sowohl ADGM als auch die bundesstaatlichen Leitlinien verwenden, um keine strikte Grenze zu ziehen.

Zwei Regime, zwei Vokabulare und ein Geschäftsmodell, das in beiden genau beschrieben werden muss. Keine Beschreibung ist eine Übersetzung der anderen, und ein Unternehmen kann eine nicht auf die andere durch Aktivitätsnamen abbilden.

Wo die Kunden sind, befreit Sie nicht davon.

Die Bedingungen hier sind nicht so klar territorial, wie die Gründer erwarten. Die Anforderung von VARA greift dort, wo die Tätigkeit im oder aus dem Emirat Dubai angeboten wird, sei es für Kunden, die im Emirat ansässig sind, oder für globale Kunden, wo die Tätigkeit zulässig ist. Das Verbot des Zentralbank für Zahlungstoken greift bei Dienstleistungen, die innerhalb der VAE oder an Personen in den VAE erbracht werden, von überall her.

Das Ergebnis ist, dass Offshore-Kunden den VAE-Rahmen für ein in den VAE ansässiges Unternehmen nicht entfernen, und außerhalb der VAE zu sein, entfernt diesen nicht für ein Unternehmen, das nach innen zeigt. Ein einziges Markteinführungsmodell kann zwei VAE-Regime und ein ausländisches auslösen, und die Interaktion ist eine Strukturierungsfrage und kein Compliance-Problem.

Was Sie entscheiden müssen und nicht nachschlagen können

Zwei Dinge liegen jeder Übertragungsgeschäftsdiskussion zugrunde und beide haben keine veröffentlichte Antwort.

Das erste ist die Charakterisierung. Ob das, was im Transit ist, ein virtueller Vermögenswert oder ein Zahlungstoken ist, hängt von Zweck und Nutzung ab, nicht vom Code, und kein Regulierer veröffentlicht, wie ein Mischinstrument charakterisiert wird oder wer entscheidet. Die bundesstaatliche Position ist, dass virtuelle Vermögenswerte für Investitionszwecke beim Kapitalmarktregulator und virtuelle Vermögenswerte für Zahlungszwecke bei der Zentralbank angesiedelt sind — was eine klare Regel über eine Unterscheidung ist, die niemand operational gemacht hat.

Das zweite ist die Kontrolle. Wie viel Einfluss auf den Transportweg zieht ein Bewegungsunternehmen in die Verwahrung hinein, wird nirgendwo in den veröffentlichten Aufzeichnungen, weder in Dubai noch in Abu Dhabi, angegeben. Das ist der Unterschied zwischen einem lizenzierten Unternehmen und zwei, und es wird durch die Architektur entschieden, nicht durch die Beschreibung davon.

  • Hält das Unternehmen den Vermögenswert jemals, in irgendeinem Sinne, während der Bewegung — und für wen?
  • Kann jemand in der Gruppe eine Übertragung ohne die Anweisung des Kunden stoppen, umkehren oder umleiten?
  • Ist der bewegte Vermögenswert in der Lage, eine Verpflichtung zu erfüllen, und wird er tatsächlich so verwendet?
  • Berührt das Modell auch Fiat-Bestände, was ein separates Verpflichtungsset darstellt?
  • Wo sind die Gegenparteien, und lenkt der Plan die Dienstleistungen an Personen in den VAE?
  • Wenn die Gruppe auch Sicherheiten verwahrt, ist der Fall der Segregation stark genug, um beide in einer Entität zu halten?

Warum dies ein Urteil ist statt einer Einreichung

Charakterisierung und Kontrolle sind die beiden Variablen, die ein Bewegungsunternehmen entscheiden, und keine von beiden hat eine veröffentlichte Antwort. Sie werden durch das Lesen einer spezifischen Transitarchitektur gegen zwei VAE-Regime mit unterschiedlichen Vokabularen und durch die Akzeptanz entschieden, dass einer der beiden Regulierer eine andere Sicht auf das gleiche Design haben kann.

Wenn Ihr Modell etwas für irgendjemanden bewegt, bringen Sie uns den Transitweg, den Vermögenswert und den Markteinführungsplan, bevor die Einheit gegründet wird. Wir werden Ihnen sagen, in welchen Rahmen das Modell fällt und was geändert werden müsste, um in weniger davon zu fallen. Dies ist eine Strukturierungsanmerkung und kein rechtlicher Rat, und es ist keine Meinung dazu, wie ein Regulierer einen bestimmten Faktensatz lesen wird.

Kurz gesagt

Was davon zu halten ist

  • VARA definiert Übertragung und Abwicklung genügend weit, um auch Bewegungen zwischen Wallets, Adressen oder Standorten zu erfassen, nicht nur zwischen Entitäten, und lizenziert sie als eine von acht Aktivitäten.
  • Es ist die einzige Genehmigung, die das Regelbuch der Verwahrungsdienste einem Verwahrer erlaubt, in derselben Gesellschaft zu halten, und nur dort, wo VARA mit der Segregation zufrieden ist.
  • Das Zahlungstoken-Regime der Zentralbank bezeichnet Verwahrung und Übertragung von Zahlungstokens als eigene Kategorie, und Artikel 2(1) verbietet jeder Person, dies ohne eine Lizenz oder Registrierung der Zentralbank durchzuführen — mit dem ausdrücklichen Hinweis auf Personen, die bereits für virtuelle Vermögensaktivitäten anderswo in den VAE lizenziert sind, in Artikel 2(2) und 2(3).
  • ADGM hat überhaupt keine Übertragungsaktivitäten; ein Bewegungsunternehmen dort wird stattdessen durch Kontrolle und die Verwahrungsfrage bewertet.
  • Ob ein Mischinstrument ein virtueller Vermögenswert oder ein Zahlungstoken ist, und wie viel Kontrolle ein Übertragungsunternehmen in die Verwahrung zieht, sind beide nicht veröffentlicht — und beide entscheiden die Anzahl der Unternehmen.
Ist die Bewegung von virtuellen Vermögenswerten eine lizenzierte Tätigkeit in Dubai?
Ja. VA Transfer- und Abwicklungsdienste sind eine der acht virtuellen Vermögensaktivitäten, die VARA lizenziert, definiert in Anhang 1 der Vorschriften als die Übertragung oder den Transfer und die Abwicklung von virtuellen Vermögenswerten von einer Entität zu einer anderen oder von einer Entität zu einer anderen virtuellen Vermögensbrieftasche, Adresse oder Standort.
Deckt eine VARA-Lizenz das Bewegen eines Stablecoins ab?
Nicht von sich aus. Artikel 2(1) der Vorschriften für Zahlungstoken-Dienste der Zentralbank sieht vor, dass niemand irgendeinen Zahlungstoken-Service innerhalb der VAE oder gerichtet an Personen in den VAE erbringen darf, es sei denn, er ist von der Zentralbank lizenziert oder registriert, und die Verwahrung und Übertragung von Zahlungstokens ist einer der drei genannten Dienste. Dieser Absatz bindet jede Person ohne Ausnahme. Die Regulierung macht denselben Punkt ausdrücklich in Artikel 2(2) und 2(3), die besagen, dass diese Verbote für alle Personen gelten, einschließlich jeder Person, die im Rahmen von virtuellen Vermögensaktivitäten handelt, für die sie von dem Bundeswertpapierregulierer oder einer lokalen Lizenzierungsbehörde lizenziert oder reguliert sind.
Kann ein Verwahrer auch eine Lizenz für Übertragung und Abwicklung halten?
Das Regelbuch für Verwahrdiensten von VARA erlaubt es einem Verwahrer, eine Lizenz für VA-Transfer- und Abwicklungsdienste innerhalb desselben Unternehmens zu beantragen, jedoch wird diese nur gewährt, wenn VARA mit allen relevanten Anforderungen, einschließlich der strengen Durchsetzung von Richtlinien zur Erreichung der notwendigen Trennung zwischen den beiden Betrieben, zufrieden ist.
Lizenziert ADGM virtuelle Vermögensübertragungen?
Die sieben regulierten Tätigkeiten im Bereich virtuelle Vermögenswerte der ADGM, die in COBS 17.1.1 aufgeführt sind, umfassen keine Übertragungs- oder Abwicklungstätigkeit. Ein Übertragungsunternehmen in der ADGM wird danach bewertet, ob die Kontrolle, die es über die Vermögenswerte der Kunden hat, als Verwahrung (Providing Custody) gilt, was der Ausgangspunkt der Analyse sein muss, nicht das Ende.

Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum Unternehmensaufbau in den VAE, keine rechtlichen, steuerlichen, immigrations- oder bankbezogenen Ratschläge. Regeln, Gebühren, erlaubte Aktivitäten und Bankrichtlinien können sich ändern. Die endgültige Berechtigung hängt von Ihren Fakten und den geltenden Regeln zum Zeitpunkt der Antragstellung ab.

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Übersetzte Seite. Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen Fassung. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich. Die offiziellen Anforderungen werden von den Bundes- und Emiratsbehörden der VAE sowie den Free-Zone-Registern festgelegt, und mehrere Quelldokumente werden auf Arabisch veröffentlicht: Prüfen Sie stets die Originalquelle oder fragen Sie uns, bevor Sie handeln.

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