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Leitfaden

Die Gründung einer Insolvenz-, Restrukturierungs- oder Liquidationspraxis in den VAE

Veröffentlicht

Die kurze Antwort

Onshore werden Restrukturierungs-, vorbeugende Vergleichs- und Insolvenzverfahren vom zuständigen Gericht der UAE nach dem Financial Restructuring and Bankruptcy Law eröffnet und geführt, das für jedes Verfahren einen Treuhänder (trustee) bestellt, statt eine Kanzlei vorab zu lizenzieren. Eine Liquidation oder Administration im DIFC oder ADGM läuft stattdessen über die DIFC Courts oder die ADGM Courts nach deren eigenen Insolvenzregimen, jeweils mit eigener Zulassungsvoraussetzung für den im Verfahren benannten Berufsträger. Was den Weg bestimmt, ist allein die Frage, ob das Unternehmen selbst als bestellter Treuhänder, Liquidator oder Administrator auftreten will oder ob es Bestellte berät und unterstützt, die diese Stellung bereits innehaben. Das Erste setzt eine Stellung voraus, über die die meisten Neueinsteiger noch nicht verfügen.

Wer entscheidet: Gerichte, nicht der Lizenzantrag

Eine Handelslizenz für Beratung zu „Insolvenz“ oder „Restrukturierung“ macht eine Kanzlei für sich allein noch nicht geeignet, als Treuhänder, Liquidator oder Verwalter zu handeln. Auf dem Festland eröffnet das zuständige Gericht ein Restrukturierungs-, Vorsorgevergleichs- oder Konkursverfahren und bestellt dafür einen Treuhänder; die Eignung, für diese Bestellung in Betracht gezogen zu werden, ist eine andere Frage als die Gewerbelizenz. Im DIFC verwalten die DIFC-Gerichte das DIFC-Insolvenzgesetz und entscheiden, wer im Verfahren einer DIFC-Gesellschaft als Amtsträger auftreten darf. Im ADGM verwalten die ADGM-Gerichte die ADGM-Insolvenzverordnungen nach derselben Logik. Eine Kanzlei kann zur Restrukturierungsberatung korrekt lizenziert sein und dennoch in keinem der drei Regime befugt sein, als Treuhänder, Liquidator oder Verwalter bestellt zu werden, bis sie diese gesonderte Hürde nimmt, eine Unterscheidung, die sich daran prüfen lässt, wie regulierte professionelle Beratung allgemein beurteilt wird.

Was das Regelwerk tatsächlich verlangt

Die Struktur ist onshore, im DIFC und in der ADGM dieselbe, auch wenn die Behörden verschieden sind: Ein Verfahren wird vor einem Gericht eröffnet und nicht wie eine Dienstleistung registriert; ein namentlich benannter Treuhänder, Liquidator oder Administrator wird diesem konkreten Verfahren zugeordnet; und der Amtsträger ist dem Gericht gegenüber für Unabhängigkeit, den Umgang mit Vermögenswerten der Masse und die Behandlung der Gläubiger verantwortlich. Keines der drei Regime lizenziert eine Beratungsgesellschaft dazu, sich allgemein als „Insolvenzpraxis“ zu bezeichnen, so wie eine Handelstätigkeit genehmigt wird. Ein Unternehmen, das die Eignung für eine Bestellung erlangen möchte, muss die spezifische Zulassungsregel des Regimes erfüllen, in dem es tätig ist (onshore, im DIFC oder in der ADGM), bevor es ein Verfahren annimmt, nicht danach.

Wie Mandanten- und Gläubigergelder fließen

Vermögenswerte der Masse, Gläubigerrückflüsse und alle während eines Verfahrens gehaltenen Mandantengelder liegen in getrennten Mandantengeldvereinbarungen, die in jeder Phase von den eigenen Betriebsmitteln des Unternehmens getrennt gehalten werden, unter der Aufsicht des Gerichts oder der Behörde, die das Verfahren führt. Eine Bank, die die Praxis im Hinblick auf die Kontobereitschaft prüft, wird genau wissen wollen, über welche Mittel das Unternehmen überhaupt verfügt, über welche es nur berichtet und wie Gelder der Masse je Verfahrensakte abgestimmt werden. Ist die Herkunft der Mittel hinter einer Restrukturierung oder einer Gläubigerzahlung ungewöhnlich (ein ausländischer Kreditgeber, ein Vergleich mit einer nahestehenden Partei, ein Vermögensverkauf), sollte die Praxis belegen können, woher dieses Geld stammt, bevor eine Bank oder ein Gericht danach fragt.

Eigentümerstruktur, Unabhängigkeit und die Rollen, die besetzt werden müssen

Unabhängigkeit von sowohl dem Schuldner als auch den Gläubigern ist bei jedem hier behandelten Regelwerk zentral, keine optionale Schutzmaßnahme. Bevor die Praxis ein Mandat annimmt, braucht sie eine namentlich benannte Person, die die Eignungsregel des betroffenen Regelwerks erfüllt, eine Konfliktprüfung gegenüber dem Schuldner und seinen bekannten Gläubigern sowie eine Aufzeichnung darüber, wer innerhalb der Kanzlei Zeichnungsbefugnis über Angelegenheiten der Insolvenzmasse hat. Wenn die Praxis über eine DIFC- oder ADGM-Rechtseinheit strukturiert ist, um gezielt Zugang zur regulierten Stellung dieses Regelwerks zu erhalten, sollten Eigentümerschaft und Governance dieser Rechtseinheit von Anfang an als eine regulierte oder komplexe Eigentumsstruktur aufgesetzt werden, statt erst angepasst zu werden, nachdem ein Verfahren bereits eröffnet ist.

Was häufig schiefgeht

  • Beratungstätigkeit so darzustellen, als hätte die Kanzlei bereits die Stellung eines Treuhänders, Liquidators oder Verwalters
  • Ein Mandat anzunehmen, während eine verbundene Rechtseinheit dem Schuldner noch Geld schuldet oder von ihm Geld zu erhalten hat
  • Vermögenswerte der Insolvenzmasse zu bewegen oder einen Gläubiger zu bezahlen, bevor die gerichtliche Bestellung bestätigt ist
  • Eine Stellung in der DIFC oder ADGM so zu behandeln, als würde sie onshore automatisch anerkannt, oder umgekehrt

Die meisten dieser Fehler gehen auf denselben Grundirrtum zurück: die Annahme, dass eine Handelslizenz zur Restrukturierungsberatung auch die gesonderte Stellung mit sich bringt, in einem Verfahren als Amtsträger zu handeln.

Lizenz, Betriebsunterlagen und Verlängerung

Sobald ein Unternehmen die Zulassungsregel eines Regimes erfüllt hat, benötigt die laufende Akte weiterhin die eigene Berufshaftpflichtdeckung der namentlich benannten Person, Visa für die Personen, die die Verfahren tatsächlich führen, und einen Verlängerungszyklus, der die Bestellung aktuell hält, statt zwischen zwei Verfahren zu verfallen. Die Kosten setzen sich hier aus mehreren Schichten zusammen und nicht aus einer einzigen Kennzahl; die Velarozone Servicegebühr für diese Arbeit ist in der Mandatsvereinbarung festgelegt; siehe wie Velarozone arbeitet für diese Struktur.

Containerterminal und Kräne in einem Hafen in Dubai

Allgemeine Hinweise hier; die relevanten Details hängen von Ihrer Tätigkeit und den Märkten ab.

Fragen

Häufige Fragen

Kann eine Kanzlei als Liquidator handeln, ohne von einem Gericht bestellt zu werden?
Bei einer solventen, freiwilligen Schließung ja: Ein lizenziertes Liquidatorenunternehmen kann von den Gesellschaftern und der zuständigen Lizenzbehörde direkt beauftragt werden, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die gerichtliche Bestellung gilt für die Restrukturierungs-, Präventivvergleichs- und Insolvenzverfahren nach dem Financial Restructuring and Bankruptcy Law sowie für Bestellungen von Amtsträgern im DIFC und in der ADGM nach deren eigenen Regimen.
Gilt eine Stellung in der DIFC oder ADGM auch für ein Onshore-Verfahren?
Nicht automatisch. Die DIFC Courts und die ADGM Courts führen jeweils ihr eigenes Insolvenzregelwerk mit einer eigenen Eignungsregel für die dem Verfahren zugeordnete Fachperson, und Onshore-Verfahren laufen unter dem Financial Restructuring and Bankruptcy Law vor dem zuständigen Gericht. Eine Kanzlei, die in mehr als einem Regelwerk tätig ist, muss jedes davon nach dessen eigenen Bedingungen erfüllen.
Kann dasselbe Team in einem Verfahren sowohl den Schuldner als auch einen Gläubiger beraten?
Nein. Die Unabhängigkeit von beiden Seiten ist in jedem hier behandelten Regime eine Voraussetzung der Bestellung, und ein Interessenkonflikt, sei es über das Unternehmen oder eine nahestehende Partei, sollte vor der Annahme eines Mandats geklärt werden, nicht erst danach offengelegt.
Was passiert mit Geld, das während eines Verfahrens im Namen eines Gläubigers gehalten wird?
Es liegt auf einem getrennten Treuhandkonto für Mandantengelder, getrennt von den eigenen Mitteln der Kanzlei, solange das Verfahren läuft, wobei das Gericht oder die Behörde, die das Verfahren beaufsichtigt, jederzeit Einblick darüber behält.

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Velarozone vergleicht die Gerichts-, DIFC- und ADGM-Routen für eine Insolvenz-, Restrukturierungs- oder Liquidationspraxis, die Stellung, die jede davon tatsächlich erfordert, und wo die Beratungstätigkeit endet und die Tätigkeit als bestellter Amtsträger beginnt, bevor überhaupt etwas eingereicht wird.

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Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen, keine rechtlichen, regulatorischen, steuerlichen, investitions- oder finanzwirtschaftlichen Ratschläge. Er garantiert keine Lizenz, Genehmigung, Visum, Bankkonto, Finanzierung, steuerliche Behandlung oder wirtschaftliches Ergebnis.

Allgemeine Informationen aus dem CBUAE Rulebook, darunter die Retail Payment Services and Card Schemes Regulation (C 15/2021), und aus dem Cabinet Resolution No. (134) of 2025 in der veröffentlichten Fassung; keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich. Prüfen Sie daher vor der Einreichung den aktuellen Wortlaut und die eigenen Anforderungen jedes Instituts.

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