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E-Rechnungsstellung für Unternehmen unter 50 Millionen AED: Ihre Phase kommt

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Die kurze Antwort

Unternehmen in den VAE mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen AED müssen bis zum 31. März 2027 einen akkreditierten Dienstleister des Finanzministeriums beauftragen und ab dem 1. Juli 2027 das elektronische Rechnungssystem umsetzen. Die Regierungsstellen beauftragen bis zu demselben Datum und setzen ab dem 1. Oktober 2027 um. Die Verpflichtung gilt für jede Person, die in den VAE Geschäfte tätigt, unabhängig vom Umsatzsteuer-Registrierungsstatus, und die freiwillige Teilnahme beginnt mit der Pilotphase am 1. Juli 2026.

Bislang wurde jeder Artikel, der über VAE-E-Invoicing geschrieben wurde, für die Kohorte über AED 50 Millionen Umsatz geschrieben. Das ist die kleinere Gruppe bei weitem, und sie hat fast die gesamte Aufmerksamkeit absorbiert, da ihre Daten zuerst kommen.

Unterhalb dieser Linie ist das Mandat identisch, nur die Termine verschieben sich. Die Inbetriebnahme ist der 1. Juli 2027, sechs Monate nach dem 1. Januar 2027 der ersten Kohorte, und die Frist für die Bestellung am 31. März 2027 fällt in das erste Quartal 2027.

Die Phasentabelle, in voller Länge

Das Ministry of Finance hat den Anwendungsbereich und den Zeitplan am 29. September 2025 in zwei ministeriellen Beschlüssen bekannt gegeben. Ministerial Decision No. 243 of 2025 legt den Umfang der Pflichten fest; Ministerial Decision No. 244 of 2025 legt den Plan für die schrittweise Umsetzung fest. Artikel 5 von Decision 244 gibt jeder verpflichteten Kohorte zwei Termine vor: einen, bis zu dem ein Accredited Service Provider bestellt sein muss, und einen, bis zu dem das System implementiert sein muss. Die Ausnahmen in den Leitlinien des Ministeriums knüpfen an die Tätigkeit an, nicht an die Art der Lizenz, sodass die Wahl zwischen free zone und mainland ein Unternehmen für sich genommen nicht aus dem Mandat herausnimmt.

Die Tabelle quer statt von oben nach unten zu lesen, ist die nützliche Übung. Die zweite Kohorte hat bis zu ihrem Termin der Inbetriebnahme einen längeren Vorlauf, aber einen kürzeren Abstand zwischen der Bestellung eines Anbieters und seiner Nutzung: drei Monate, gegenüber den sechs, die der ersten Kohorte ursprünglich eingeräumt wurden.

Gestufte Implementierung des elektronischen Rechnungssystems der VAE, wie vom Finanzministerium am 29. September 2025 angekündigt.

  • Pilotphase, ausgewählte Steuerpflichtige

    Dienstleister bis beauftragen
    Freiwillig
    System live ab
    1. Juli 2026
  • Jahresumsatz von 50 Millionen AED oder mehr

    Dienstleister bis beauftragen
    30. Oktober 2026 (verlängert)
    System live ab
    1. Januar 2027
  • Jahresumsatz unter 50 Millionen AED

    Dienstleister bis beauftragen
    31. März 2027
    System live ab
    1. Juli 2027
  • Regierungsbehörden

    Dienstleister bis beauftragen
    31. März 2027
    System live ab
    1. Oktober 2027

Die Verlängerung, die Sie nicht erreicht hat

Das Ministerium für Finanzen hat die Frist für die erste Kohorte später von 31. Juli 2026 auf 30. Oktober 2026 verlängert und den Ministerbeschluss Nr. 244 von 2025 geändert. Die Bekanntgabe dieser Änderung richtete sich an Einrichtungen mit einem Jahresumsatz von über 50 Millionen AED und verschob kein anderes Datum.

Die Verlängerung ist also kein Signal dafür, dass das Programm allgemein ins Stocken gerät. Es ist eine dreimonatige Anpassung des Termins einer Kohorte, während der Starttermin im Januar unverändert bleibt. Planen mit der Annahme, dass sich Ihre eigenen Termine um denselben Betrag nach hinten verschieben wird eine Annahme, die das Ministerium nicht getroffen hat.

Ihr Mehrwertsteuerstatus ist nicht der Test

Das ist der Punkt, der kleinere Unternehmen am zuverlässigsten erfasst, da die AED-50-Millionen-Schwelle und die VAT-Registrierungsschwelle unterschiedliche Zahlen sind, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen, und es ist einfach anzunehmen, dass unter einem zu sein Sie unter dem anderen bringt.

Die elektronischen Rechnungslegungsrichtlinien der VAE, veröffentlicht vom Ministerium für Finanzen, besagen: "Elektronische Rechnungslegung ist für jede Person, die Geschäfte in den VAE tätigt, unabhängig von ihrem Mehrwertsteuerregistrierungsstatus, obligatorisch, es sei denn, sie ist gemäß Artikel 4 des MD Nr. 243 von 2025 ausdrücklich ausgeschlossen." Der Umsatz bestimmt, wann Ihre Verpflichtung beginnt. Er bestimmt jedoch nicht, ob Sie eine haben.

Das System erfasst Transaktionen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Regierung. Nach Artikel 5(2) von Decision 244 liegen Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern außerhalb des Systems, bis der Minister etwas anderes entscheidet, und ein Unternehmen, das ausschließlich solche Transaktionen tätigt, unterliegt ihm nicht. Ein Unternehmen mit irgendwelchen Geschäfts- oder Regierungskunden ist daher erfasst. Das Ministerium hat außerdem bestimmte Ausnahmen benannt: Tätigkeiten einer staatlichen Stelle in hoheitlicher Eigenschaft, die nicht im Wettbewerb mit dem Privatsektor stehen, sowie bestimmte Flugdienstleistungen, bei denen ein elektronisches Ticket oder ein Miscellaneous Document ausgestellt wird.

Die Pilotphase beginnt vor Ihrer Frist, und das ist der Punkt

Die Pilotphase beginnt am 1. Juli 2026, und nach Artikel 4 von Decision 244 kann jedes Unternehmen das System ab diesem Datum freiwillig implementieren. Für die Teilnahme an der Taxpayer Working Group des Piloten sind eine Benachrichtigung des Ministeriums und Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich. Beide Wege bedeuten, dass sämtliche technischen Anforderungen des Ministeriums und der Behörde erfüllt werden müssen. Für ein Unternehmen der zweiten Kohorte liegt der 1. Juli 2026 neun Monate vor der Frist für die Bestellung und ein volles Jahr vor der Inbetriebnahme.

Dieses Zeitfenster gibt es, weil der schwierige Teil der elektronischen Rechnungsstellung die Daten sind, nicht die Compliance. Ein Unternehmen, dessen Rechnungen mit einer Tabellenvorlage oder mit einer vor Jahren von wem auch immer eingerichteten Buchhaltungssoftware erstellt werden, wird beim Onboarding feststellen, dass Felder, die das Mandat verlangt, schlicht nirgends erfasst sind. Dies in einer freiwilligen Phase herauszufinden, ist etwas anderes, als es in einer verpflichtenden herauszufinden.

Wie ein Umsatz von AED 50 Millionen gemessen wird

Wenn Ihr Umsatz komfortabel unter 50 Millionen AED liegt, sind die Daten der zweiten Kohorte Ihre, und die Frage ist somit geklärt. Wenn er nahe der Grenze liegt, spielt die Frage, welche Periode gemessen wird, eine Rolle, und sie wird im Ministerbeschluss Nr. 244 von 2025 beantwortet, und nicht in der öffentlichen Zusammenfassung des Ministeriums. Das ist eine Frage, die aus dem Beschluss selbst geklärt werden muss, bevor ein Zeitplan auf der Antwort aufgebaut wird.

In der Richtung, frühzeitig vorzubereiten, falsch zu liegen, kostet einige Monate Aufmerksamkeit. In die andere Richtung falsch zu liegen, kostet einen verpassten Termin, in einem Regime, das Strafen daran knüpft.

Was es wert ist, vor 2027 zu tun

  • Stellen Sie fest, welche Kohorte für Sie gilt, anhand des Textes des Beschlusses und nicht anhand einer Zusammenfassung.
  • Ermitteln Sie, welche strukturierten Ergebnisse Ihr Buchhaltungssystem heute liefern kann und was ein Upgrade kosten und in Anspruch nehmen würde.
  • Prüfen Sie, ob die Stammdaten der Kunden vollständig sind (Handelsnamen, Adressen, Steuerregistrierungsnummern), denn das Onboarding deckt jede Lücke auf, die ein PDF bisher verborgen hat
  • Registrieren Sie sich bei der Federal Tax Authority, um eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten, wenn Sie nicht für irgendeine Steuerart registriert sind.
  • Entscheiden Sie, ob Sie das System nach Artikel 4 von Decision 244 ab dem 1. Juli 2026 freiwillig implementieren, in dem Wissen, dass Sie dann sämtliche technischen Anforderungen des Ministeriums und der Behörde erfüllen müssen
  • Betrachten Sie den 31. März 2027 als das Datum, an dem die Arbeiten ausreichend beendet sein müssen, um eine Ernennung vorzunehmen, nicht als das Datum, an dem sie beginnen.

Kurz gesagt

Was davon zu halten ist

  • Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 50 Millionen AED müssen bis zum 31. März 2027 einen Anbieter ernennt und am 1. Juli 2027 live gehen.
  • Öffentliche Einrichtungen teilen sich das Ernennungdatum, gehen jedoch am 1. Oktober 2027 live.
  • Die vom Ministerium angekündigte dreimonatige Verlängerung galt nur für den 50 Millionen AED-Kohorte.
  • Die elektronische Rechnungsstellung gilt unabhängig vom Status der VAT-Registrierung; die Einnahmen bestimmen den Zeitpunkt, nicht die Verpflichtung.
  • Das Pilotprojekt beginnt am 1. Juli 2026, was der günstigste Zeitpunkt ist, um herauszufinden, was Ihren Rechnungsdaten fehlt.
Wann müssen Unternehmen mit weniger als 50 Millionen AED in den VAE mit der elektronischen Rechnungsstellung beginnen?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen AED müssen bis zum 31. März 2027 einen akkreditierten Dienstleister ernennen und das elektronische Rechnungsstellungssystem ab dem 1. Juli 2027 umsetzen, gemäß dem phasenweisen Plan, der am 29. September 2025 vom Ministerium für Finanzen angekündigt wurde.
Wann müssen die Regierungsbehörden der VAE die elektronische Rechnungsstellung umsetzen?
Regierungsbehörden im Anwendungsbereich müssen bis zum 31. März 2027 einen akkreditierten Dienstleister ernennen und das elektronische Rechnungsstellungssystem ab dem 1. Oktober 2027 umsetzen.
Kann ein kleines Unternehmen vor seiner Frist mit der elektronischen Rechnungsstellung in den VAE beginnen?
Ja. Eine Pilotphase beginnt am 1. Juli 2026 mit ausgewählten Steuerzahlern, und eine freiwillige Teilnahme ist ab diesem Datum für Unternehmen möglich, die sich noch nicht in einer verpflichtenden Phase befinden.
Gilt die elektronische Rechnungsstellung in den VAE auch für Verkäufe an Verbraucher?
Das elektronische Rechnungsstellungssystem gilt für Geschäftstransaktionen zwischen Unternehmen und zwischen Unternehmen und Regierung. Geschäftstransaktionen mit Verbrauchern sind derzeit nicht von der Vorgabe betroffen.

Allgemeine Informationen aus dem CBUAE Rulebook, darunter die Retail Payment Services and Card Schemes Regulation (C 15/2021), und aus dem Cabinet Resolution No. (134) of 2025 in der veröffentlichten Fassung; keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Leitlinien ändern sich. Prüfen Sie daher vor der Einreichung den aktuellen Wortlaut und die eigenen Anforderungen jedes Instituts.

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Übersetzte Seite. Diese Seite ist eine Übersetzung der englischen Fassung. Bei Abweichungen ist die englische Fassung maßgeblich. Die offiziellen Anforderungen werden von den Bundes- und Emiratsbehörden der VAE sowie den Free-Zone-Registern festgelegt, und mehrere Quelldokumente werden auf Arabisch veröffentlicht: Prüfen Sie stets die Originalquelle oder fragen Sie uns, bevor Sie handeln.